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Crowdfunding-Plattformen aufgepasst

17. August 2016

Seit 9.1.2016 sind Online-Marktplätze, die den Abschluss von Online-Dienstleistungsverträgen ermöglichen, gemäß der Verordnung (EU) Nr 524/2013 über Online Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-VO) dazu verpflichtet, den Link zur EU-Schlichtungsstelle auf ihren Websites leicht zugänglich anzugeben. Crowdfunding-Plattformen sind derartige Marktplätze. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung kann mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 750 sanktioniert werden.

Mag. Mathias Ilg, MSc