Das Börsegesetz 2018 gilt in Kürze (siehe dazu Newsletter Issue 3|2017). Dafür entfällt die Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA (siehe dazu Newsletter Issue 8|2017). Außerdem hat sich die Behördenpraxis zur Marktmissbrauchsverordnung seit deren Anwendbarkeit im Sommer 2016 in vielen Bereichen erheblich fortentwickelt. All dies erfordert eine Überarbeitung der Compliance-Richtlinien von börsenotierten Unternehmen.
Mag. Gernot Wilfling