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Compliance-Richtlinien zu überarbeiten

15. Dezember 2017

Das Börsegesetz 2018 gilt in Kürze (siehe dazu Newsletter Issue 3|2017). Dafür entfällt die Emittenten-Compliance-Verordnung der FMA (siehe dazu Newsletter Issue 8|2017). Außerdem hat sich die Behördenpraxis zur Marktmissbrauchsverordnung seit deren Anwendbarkeit im Sommer 2016 in vielen Bereichen erheblich fortentwickelt. All dies erfordert eine Überarbeitung der Compliance-Richtlinien von börsenotierten Unternehmen.

Mag. Gernot Wilfling



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