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Brauchen Ärzte und Spitäler einen Dolmetscher?

18. November 2015

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingssituation, beschäftigt sich der aktuelle Newsletter mit der Frage nach der Notwendigkeit eines Dolemtschers bei Ärzten und in den Spitälern.

Gerade in der aktuellen Flüchtlingssituation kommt es bei der ärztlichen Versorgung von Flüchtlingen in- oder außerhalb von Österreichs Spitälern oft und zwangsläufig zu Sprachbarrieren. Zur Überwindung dieser Sprachbarrieren startete offenbar unabhängig von der aktuellen Situation vor ca. 2 Jahren ein Pilotprojekt “Qualitätssicherung in der Versorgung nicht-deutschsprachiger PatientInnen – Videodolmetschen im Gesundheitswesen”. Diesem Pilotprojekt gingen Expertenmeinungen voraus, die die Bereitstellung von Dolmetschern in Spitälern nicht nur ethisch, sondern auch rechtlich für geboten erachteten. Aber wie ist die Rechtslage wirklich?


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