Die Bioethikkommission (eine seit 2001 im Bundeskanzleramt eingerichtete Institution) hob in Ihrer Stellungnahme vom 1. Juni 2015 hervor, dass eine gesetzliche angeordnete Impfpflicht bei medizinischem Personal gegen übertragbare Krankheiten sowohl die Gesundheit des Einzelnen als auch jene der Bevölkerung schützen würde. Nach Einschätzung der Bioethikkommission besteht jedenfalls bei besonders „vulnerablen“ Patientengruppen eine rechtliche Verpflichtung nur geimpftes Personal einzusetzen. Wie ist die Rechtslage aktuell?
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