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Bauvertraglich vereinbarte Geltung von ÖNormen

4. Mai 2015

ÖNormen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie zwischen den Parteien vereinbart wurden. Technische Normen stellen nach der Rechtsprechung den vom Auftragnehmer geschuldeten Mindeststandard dar und sind daher – auch ohne expliziter Vereinbarung – einzuhalten. Die Vereinbarung rechtlicher Normen gestaltet eine vom allgemeinen Zivilrecht abweichende Regelung der wechselseitigen Pflichten, weshalb im Einzelfalls geprüft werden muss, ob im Vertrag eine rechtliche ÖNorm vereinbart wurde oder nicht.


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