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Anspruchsverlust durch verspätete Rechnungslegung

4. Dezember 2018

Verliert der Werkunternehmer bei verspäteter Rechnungslegung seinen Werklohnanspruch für Regieleistungen?


Klauseln wie “Regieleistungen müssen spätestens vier Wochen nach der Prüfung der ÖBA in Rechnung gestellt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, verfällt die Rechnung.” werden in Leistungsverzeichnissen oftmals vereinbart. Nachstehender Artikel behandelt aktuelle Rechtsprechung zur Zulässigkeit derartiger Verfallsklauseln.

Der Verfall des Entgeltanspruchs als Folge verspäteter Rechnungslegung bei Regieleistungen kann zwischen den Vertragsparteien wirksam vereinbart werden. Die Vereinbarung von Verfallsklauseln ist nicht per se sittenwidrig. Der Verfall von Regieleistungen mangels Rechnungslegung binnen vier Wochen ist zulässig. Die Beurteilung ist aber stets von der Kasuistik des Einzelfalls geprägt. 

DDR. KATHARINA MÜLLER, TEP


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