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Alles über die Gehilfenhaftung

2. Mai 2023

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

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Auftragnehmer (AN) haften gegenüber dem Auftraggeber (AG) für von ihnen verursachte Schäden und umgekehrt. Doch wie sieht es mit dem Verhalten anderer AN und Subunternehmer sowie bei Produktfehlern von Produzenten aus?


AG und AN haften für das Verhalten ihrer Gehilfen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten bedienen. Dies gilt für den AG vor allem für Konsulenten, die den AG treffende Koordinierungspflichten wahrnehmen und für den AN vor allem für die von ihm eingesetzten Subunternehmer. Für Fehler von nicht selbst erzeugten Produkten haftet der AN nur dann nach der Erfüllungsgehilfenhaftung, wenn er den Produzenten in die Werkherstellung unmittelbar einbindet. Die Haftung für Erfüllungsgehilfen ist aber ausschließlich auf die Verletzung von Vertragspflichten beschränkt, die den jeweiligen Vertragspartner treffen.

DDr. Katharina Müller, TEP / Mag. Mathias Ilg, MSc


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