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Änderungen in Wohnungseigentumsanlagen

4. Juli 2016

Gestaltungsspielräume des Wohnungseigentümers – Was darf ein Wohnungseigentümer an seiner Wohnung eigenmächtig ändern, wann benötigt er die Zustimmung der anderen Miteigentümer und unter welchen Voraussetzungen bekommt er diese? 

Von Wohnungseigentümern beabsichtigte Änderungen sind einzelfallbezogen zu beurteilen. Idealerweise kann die Zustimmung sämtlicher Mit- und Wohnungseigentümer eingeholt werden. Gelingt dies nicht, ist ein Außerstreitverfahren zur Ersetzung der erforderlichen Zustimmungen durch das Gericht zu führen, sofern nicht eindeutig nur Bagatelländerungen vorgenommen werden sollen. Zu warnen ist vor eigenmächtig vorgenommenen Änderungen. Diese können kostspielige Folgen haben und die Wohnungseigentumsgemeinschaft nachhaltig belasten.

Dr. Manuela Maurer-Kollenz



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