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Judikatur-Update: Mitverschulden des AG wegen beigezogener Gehilfen?

1. Oktober 2018

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Nicht in jedem Fall führen untaugliche Vorgaben eines fachkundigen Gehilfen des Auftraggebers zu einem Mitverschulden, so eine neue OGH-Entscheidung.

Der OGH musste sich in einer jüngsten Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, ob sich der Auftraggeber (AG) bei einer Prüf- und Warnpflichtverletzung eines seiner Auftragnehmer (AN) das Fehlverhalten eines anderen fachkundigen Gehilfen als Mitverschulden anrechnen lassen muss.

Aus der jüngsten Entscheidung des OGH (Entscheidung vom 22. 2. 2018, GZ:4 Ob 246/17f) folgt, dass der AN gut beraten ist, die Vor­leistungen anderer am Bau Beteiligter genau zu prüfen. Hierbei sollte bereits auf Unklarheiten hingewiesen werden. Denn nur wenn der AG erkennbar kein Interesse an der Mitwirkung des Werkunternehmers hat, wenn z. B. die Ausführungsplanung exakt vorgegeben ist und für den AN keine Änderungs- bzw. Ergänzungsmöglichkeiten bestehen, muss sich der AG ein Fehlverhalten seiner Gehilfen zurechnen lassen.

DR. BERNHARD KALL



Dieser Beitrag ist online auf www.bauforum.at 
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