Am 17. Juni 2014 luden die Baurechtsexperten DDr. Katharina Müller und DI Mathias Fabich (Porr Bau GmbH) zum Jour Fixe mit dem Thema „Bauzeit und Bauzeitplan“ in die Räumlichkeiten der Wiener Wirtschaftskanzlei Willheim Müller Rechtsanwälte.
Müller stellte die rechtlichen Rahmenbedingungen von Vertragsterminen und der damit für Auftragnehmer einhergehenden Leistungsverpflichtung vor. Sie führte weiters die Rechtslage zu Verzug und Pönale anhand aktueller Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes aus. Schließlich erörterte sie anhand von Praxisbeispielen die Ansprüche von Auftragnehmern bei Änderungen von Terminplänen und Forcierungsleistungen. Im Anschluss daran beleuchtete Fabich dieses Thema aus bauwirtschaftlicher Sicht. Dabei präsentierte er die Anforderungen an Terminpläne in Bauprojekten und deren vielseitige Bedeutung während der Projektabwicklung, insbesondere im Zusammenhang mit Leistungsabweichungen und Bauzeitverlängerungen. Weiters ging er auf die Ermittlung von Bauzeitverlängerungen und den damit verbundenen Mehrkosten ein.