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JOUR FIXE: Grenzen der Nachweisführung: Einzelnachweis vs globale Bewertung?

28. Februar 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Am 22. Februar 2017 luden die Baurechtsexpertin RA DDr. Katharina Müller, TEP und der Bauwirtschaftsexperte FH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) zum nächsten Baurechts-Jour Fixe zum Thema “Grenzen der Nachweisführung: Einzelnachweis vs globale Bewertung?”
 


Sie beleuchteten die Definition des Nachweises und die Möglichkeiten der Nachweisführung bauwirtschaftlicher Mehrkosten für Leistungsstörungen. Weiters fokussierten sie auf die Anforderungen an die Dokumentation sowohl aus rechtlicher als auch bauwirtschaftlicher Sicht und präsentieren Lösungsansätze zur Nachweisführung. 

Die beiden Experten waren sich einig: „Es gibt kaum ein Bauvorhaben, bei dem es zu keinen Leistungsstörungen kommt, die nicht auch zu Mehrkosten berechtigen. Auf eine umfassende qualitative Dokumentation ist daher von Anfang an zu achten, wobei es im Sinne aller Beteiligten das Aufwand-Nutzen-Verhältnis zu wahren gilt.



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