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Gesetzliche Verankerung der Business Judgement Rule

11. Mai 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

GESETZLICHE VERANKERUNG IN ÖSTERREICH SEIT 1.1.2016

Im Zuge der Strafrechtsreform 2015 wurde auch die Business Judgement Rule (BJR) im Aktiengesetz und im GmbH-Gesetz gesetzlich verankert. Ausgangspunkt hierfür waren Entscheidungen zur strafrechtlichen Untreue, die in Managementkreisen für Verunsicherung gesorgt hatten.

Bei der BJR handelt es sich um ein aus dem angloamerikanischen Rechtsraum stammendes Prinzip, welches darauf abzielt, die Haftung von Leitungsorganen zu beschränken. Demnach sollen unternehmerische Entscheidungen des Managements einer gerichtlichen Nachprüfung dann entzogen sein, wenn die Entscheidung auf Basis angemessener Informationen frei von Interessenskonflikten und in der begründeten Annahme getroffen wurde, im besten Sinn des Unternehmens zu handeln.


>> Mehr zu den gesetzlichen Bestimmungen und den nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung etablierten vier Voraussetzungen für rechtmäßiges Verhalten von Vorständen und Geschäftsführern in unserem aktuellen Newsletter.


DDr. Katharina Müller, TEP & Dr. Martin Melzer, TEP