Am 7. Oktober 2015 widmete sich Dr. Bernhard Kall der vorgezogenen “Teilnovelle” des BVergG im Bezug auf das geplante Inkrafttreten, das Bestbieterprinzip, die Bekanntgabe der Subunternehmer sowie die behördliche Lohnkontrolle. Weiters gab es einen Ausblick auf kommende Änderungen im BVergG.
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