Am 26. Jänner 2016 lud Partner Mag. Gernot Wilfling zum 1. Jour Fixe der Praxisgruppe Kapitalmarktrecht.
Unter dem Titel „Vorsicht: Marktmissbrauchsverordnung“ präsentierte Gernot Wifling die wesentlichen, mit der EU-Marktmissbrauchsverordnung verbundenen Neuerungen. Zentrum der Diskussion mit den Teilnehmern waren neben den inhaltlichen Änderungen und möglichen Umsetzungsmaßnahmen die drastischen Sanktionen.
Die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung bringt zahlreiche praxisrelevante Änderungen für Unternehmen und Banken, deren Aktien, Schuldverschreibungen oder sonstige Finanzinstrumente im Amtlichen Handel, Geregelten Freiverkehr oder Dritten Markt der Wiener Börse gehandelt werden. Organmitglieder solcher Unternehmen und Banken sind von den Änderungen auch persönlich betroffen (wesentliche Ausweitung der Bestimmungen zu Eigengeschäften von Führungskräften).
Neben Organmitgliedern ist das Thema insbesondere für Mitarbeiter der Abteilungen Recht und Compliance relevant.
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