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JOUR FIXE: Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht

30. März 2017

Am 22. März 2017, ab 17.30 Uhr referierten RA Dr. Bernhard Kall und Mag. Günter Hayek (ELIN GmbH & Co KG) zum Thema “Sittenwidrige Vertragsbestimmungen aus vergaberechtlicher Sicht”.

Sie präsentierten grundlegende Judikate der Vergabekontrollbehörden und Höchstgerichte, Zahlungsbestimmungen nach § 99a BVergG 2006 und gaben Tipps zum Umgang mit nachteiligen Vertragsbestimmungen. Die beiden Experten unterstrichen die Bedeutung der rechtzeitigen Prüfung.


Die Ausschreibungsbestimmungen können nur dann beeinflusst bzw bekämpft werden, wenn sich der Bieter rechtzeitig vor Ablauf der Frist mit den Vorgaben der Ausschreibungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht befasst.

Kall warnte: „Unbekämpfte Bestimmungen sind bestandfest und können nur im Einzelfall nachträglich für nichtig erklärt werden.“ 


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