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JOUR FIXE: Preisgrundlagen und Vertragsfortschreibung

16. September 2015

Am 14. September 2015, 17.30 Uhr fand ein Baurechts-Jour Fixe statt, bei dem sich DDr. Katharina Müller, TEP und FH-Prof. DI Dr. Rainer Stempkowski (Stempkowski Baumanagement & Bauwirtschaft Consulting GmbH) dem in der Praxis häufig strittigen Thema der Ableitung von Mehrkostenforderungen aus den Preisgrundlagen des Vertrages widmeten. 

Katharina Müller präsentierte zunächst die theoretischen Grundlagen, die sich aus dem allgemeinen Zivilrecht und der ÖNORM B 2110 ergeben. Anschließend erläuterte sie die Begriffe „Preisbasis“, „Preiskomponenten“ und „Preisgrundlagen“. Die Preisfortschreibung bei Mehrkostenforderungen und die Grenzen der Bindung an die Preisgrundlagen rundeten diesen Teil des Jour Fixe ab. „In unserer beruflichen Praxis nehmen wir eine wachsende Unsicherheit bei dem Thema Preisfortschreibung und Preisgrundlagen wahr. Uns ist es daher ein Anliegen konkrete Antworten auf die bestehenden Fragen der Unternehmen zu liefern.“ so Katharina Müller.

Im zweiten Teil des Jour Fixe präsentierte Rainer Stempkowski eingangs die Bedeutung der Preisgrundlagen und deren Bedeutung für die bauwirtschaftlichen Berechnungen: „Wesentlich beim Aufbau oder auch bei der Prüfung einer Mehrkostenforderung ist es, einen Bezug zu dem bestehenden Vertrag und den im Vertrag zugrunde liegenden Kostengrundlagen herzustellen.“ Anhand von konkreten Beispielen stellte er die Ableitung von Mehrkosten aus den Preisgrundlagen des Vertrags und deren Fortschreibung bei Terminabweichungen dar. Darüber hinaus erläuterte Rainer Stempkowski den Umgang mit „spekulativen“ Positionspreisen und Möglichkeiten der bauwirtschaftlichen Plausibilisierung eines angemessenen Preises.


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