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JOUR FIXE: Immer wieder Bauschaden

14. März 2016

Am 9. März 2016 luden DDr. Katharina Müller und der Bauwirtschaftsexperte Bmstr. Ing. Robert Weber zum Jour Fixe “Immer wieder Bauschaden”. 

Sie widmen sich der Haftung für allgemeine Bauschäden, der Bauschadenregelung der ÖNORM B 2110 sowie den Pflichten des Bauherrn bei der Abwickung von Bauschäden. Weiters präsentieren sie die Bauschadenabrechnung, praktische Beispiele anhand einer Großbaustelle und einer Kleinbaustelle sowie unterstützende Hilfsmittel.


Dabei betonte Müller, „Das Wichtigste ist eine sorgfältige Projektdokumentation, da diese die rasche und konfliktfreie Abwicklung von Bauschäden und insbesondere auch die Erbringung des Freibeweises durch den Auftragnehmer wesentlich erleichtert.“

Als ordentlicher Kaufmann hat der Auftragnehmer die Höhe des vertraglich vereinbarten Bauschadens in seiner Angebotskalkulation zu bewerten, was eine Chance aber auch ein Risiko darstellt.“, betont Weber


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