Am 24. Oktober 2018 luden Mag. Simone Maier-Hülle und Mag. Andreas Grieb (Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien) zum Jour Fixe “Grenzen und Tücken der Bauwerkshaftung: Die ÖNORM B 1300 – Das neue Maß aller (Gebäude-)Dinge?” in die Kanzleiräumlichkeiten.
INHALTE
- Rechtliche Grundlagen
- Welche Pflichten treffen Eigentümer?
- Was hat der Verwalter dabei zu beachten?
- Fallbeispiele aus der Praxis