Anlässlich der mit 1.1.2017 in Kraft getretenen Erbrechtsreform luden RA DDr. Katharina Müller, TEP und RA Dr. Martin Melzer, LL.M., TEP gemeinsam mit Stb MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP (KPMG Alpen-Treuhand GmbH) am 31. Jänner 2017 zum Erbrechtsabend.
Katharina Müller und Martin Melzer präsentierten die sich aus dem Erbrechtsänderungsgesetz ergebenen Änderungen aus Sicht der unterschiedlichen Anspruchsgruppen und zeigten neue Möglichkeiten auf, die sich für die Erbfolgeregelung ergeben. Die steuerlichen Aspekte rundeten den Abend ab.
„Durch die Einräumung von Fruchtgenussrechten oder Unterbeteiligungen, kann der Liquiditätsabfluss bzw im schlimmsten Fall eine Unternehmenszerschlagung künftig verhindert werden.“, so Müller.
„Erkennen Erben, dass der Erblasser unrichtige oder unvollständige Abgabenerklärungen gelegt hat, sind diese zur Korrektur binnen drei Monaten verpflichtet. Ansonsten kommt es zur persönlichen Haftung des Erben“, betont Petritz.
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