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Dokumentation: Leistungsabweichung

22. August 2017

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Es zeichnet sich zudem die Tendenz ab, dass Auftraggeber in Zusammenhang mit Mehrkostenforderungen vermehrt eine anschauliche und detaillierte Auswertung der Dokumentation verlangen. Vor diesem Hintergrund nimmt auch die rechtliche Relevanz einer detaillierten und aussagekräftigen Baudokumentation immer mehr zu.


Eine gut geführte und auswertbare Dokumentation gewinnt in der Praxis wegen der sich abzeichnenden Verschärfung von vertraglichen Rechtsfolgen (Verlust des Anspruchs) – ob diese im Einzelfall einer Sittenwidrigkeitsprüfung standhalten oder nicht – für die Durchsetzung von Mehrkostenforderungen zusätzlich an Bedeutung. Es ist für Auftragnehmer daher wesentlich, die Umstände der Leistungserbringung, die Leistungen selbst sowie Leistungsabweichungen und deren Auswirkungen nachvollziehbar und umfassend zu dokumentieren. Es empfiehlt sich zudem, die Informationen so zu verarbeiten, dass eine laufende Auswertung und rasche Reaktion möglich ist. Maßstab für die Vollständigkeit und für den Detaillierungsgrad der Dokumentation – vor allem in Hinblick auf vertragliche Auseinandersetzungen – sollte die Sicht eines unbeteiligten Dritten sein, der sich von außen ein Bild über die Abläufe auf der Baustelle machen muss.

MAG. CHRISTOPH GAAR