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Die Grenzen der Gestaltungsfreiheit

12. Juni 2015

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Die Entscheidung des OGH zeigt, dass innerhalb der Schranken der privatautonomen Rechtsgestaltung ein erheblicher Spielraum für die Gestaltung von Ausschreibungsunterlagen verbleibt. Dem AN ist anzuraten, das Vertragswerk in Ausschreibungsunterlagen genau zu prüfen, und ihre wirtschaftlichen Folgen im Rahmen der Angebotslegung zu bedenken. 

Ungeachtet der Entscheidung des OGH widerspricht eine Überwälzung unkalkulierbarer Risiken aus der Sphäre des AG auf den AN dem Wesen des entgeltlichen Werkvertrages sowie der betriebswirtschaftlichen Vernunft. Die Entscheidung des OGH lässt aber einmal mehr erkennen, dass dem erkennenden Richter ein erheblicher Wertungsspielraum bei der Beurteilung der gröblichen Benachteiligung zukommt.


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