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Business Judgement Rule im Stiftungsrecht

7. April 2016

Erneut hat Müller Partner beim Chambers Ranking im Bereich Real Estate: Construction sehr gute Ergebnisse erzielt und konnte somit die Positionierung unter den Top-Kanzleien Österreichs halten.

Wir sind stolz, weiterhin als Band 2 Kanzlei in Erscheinung zu treten und gratulieren DDr. Katharina Müller zum Band 1 Lawyer Ranking!

Das Baurechts-Team freut sich über exzellente Bewertung, wie “They have a very powerful and versatile team, where everyone contributes their strengths.” und “They are a very competent and high-quality firm.”

Ebenso herausragend die Quotes für DDr. Katharina Müller:
Katharina Müller boast an impressive wealth of experience in complex projects and disputes. She is well respected for her in-depth expertise in construction mandates throughout Austria, with a particular focus on contentious matters. She also advises on large infrastructure and energy construction projects.“She is a very smart lawyer who handles the technical details very well.””Katharina Müller is simply top.”

Hier gehts zum Ranking

Unser aktueller Privatstiftungs-Newsletter beschäftigt sich mit einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes, in der dieser die Anwendbarket der Business Judgement Rule (BJR) im Stiftungsrecht bestätigt. 

Für Vorstandsmitglieder von Privatstiftungen ist diese Entscheidung durchaus positiv zu werten. Ihnen ist anzuraten, Entscheidungen nach den Kriterien der BJR zu treffen. Sie sollten daher sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen dokumentieren und im Zweifel ein Gutachten eines unabhängigen Experten einzuholen. Auf diese Weise können Vorstandsmitglieder im Streitfall den Nachweis führen, dass sie ihre Entscheidungen auf Basis angemessener Informationen getroffen haben und dementsprechend vernünftigerweise davon ausgehen konnten, zum Wohle der Privatstiftung zu handeln.


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