Die Kurzzeitvermietung zu touristischen Zwecken erweist sich insbesondere in Ballungsräumen als attraktives Geschäftsfeld. Die zivilrechtlichen als auch öffentlich-rechtlichen Anforderungen sind vielfältig.
Immer mehr Privatpersonen bieten ihre eigene Wohnung als Ferienappartment auf Online-Plattformen wie AirBnB, Wimdu oder 9flats tage- bzw wochenweise zur Vermietung an. Die entsprechenden Angebote können weltweit online gebucht werden und erfreuen sich vor allem bei Touristen immer größer werdender Beliebtheit: gemütliches Privatzimmer statt unpersönlichem Hotelkomplex, geringere Übernachtungskosten, Insidertipps durch nette Vermieter, ein Leben in unmittelbarer Nachbarschaft zur lokalen Bevölkerung, etc – dies sind nur ein paar Gründe warum sich Touristen immer häufiger für eine Privatunterkunft entscheiden und diese einem herkömmlichen Hotelzimmer vorziehen.
Dr. Manuela Maurer-Kollenz