MP-Law-Logo weiß

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Tätigkeitsbereich

Unser Team hat umfassende Expertise in den Bereichen Erbrecht, Gesellschaftsrecht und Privatstiftungsrecht. Dies versetzt uns in die Lage, Unternehmer:innen unabhängig von der Unternehmensstruktur bei der Gestaltung eines maßgeschneiderten Nachfolgekonzeptes zu unterstützen. Sollen Nachfolger:innen aus der Familie etabliert werden, gilt es sowohl deren Bedürfnisse als Unternehmer:in zu berücksichtigen als auch die anderen Familienmitglieder bzw das Unternehmen als solches abzusichern. Findet sich kein/e familieninterne/r Nachfolger:in, unterstützen wir bei der Absicherung der Position der Eigentümerfamilie gegenüber der Fremdgeschäftsführung oder auch bei geplanten Unternehmensverkäufen.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten in der Unternehmensnachfolge gehören insbesondere:

  • Beratung von Unternehmer:innen bei der Gestaltung von Nachfolgekonzepten in Abhängigkeit von der Entscheidung der internen oder externen Nachfolge
  • Erarbeitung und Umsetzung von Modellen zur Pflichtteilsdeckung
  • Umstrukturierungsmaßnahmen, Umgründungen zur Trennung von Besitz und Betrieb
  • Unterstützung bei geplanten Unternehmensverkäufen
  • Errichtung, Änderung und laufende Überprüfung von Gesellschaftsverträgen und Stiftungserklärungen, insbesondere in Hinblick auf die Unternehmensnachfolge
  • Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Sicherung der Handlungsfähigkeit eines Unternehmens als Teil der Verlassenschaft, etwa durch die Bestellung von Kurator:innen
  • Schutz vor Vermögenszersplitterung durch Regelungen, die auf Zusammenhalt und Nachhaltigkeit im Unternehmen ausgerichtet sind
  • Beratung von Unternehmen und Pflichtteilsberechtigten iZm Pflichtteilsansprüchen, insbesondere zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen und Streitigkeiten rund um das Unternehmen

Unternehmensnachfolge

Teamleitung

Unternehmensnachfolge

Team

rechtsanwaltsanwärterin

Mag. Nina
Huber

Link-IconDetails

Im Bereich Kapitalmarktrecht und Gesellschaftsrecht.
Beratung von börsenotierten und nicht börsenotierten Unternehmen und Banken in Fragen der Kapitalmarktregulierung sowie in Verfahren gegenüber der FMA, Begleitung von Unternehmen bei Gründungen, Finanzierungen und Kapitalmaßnahmen, uvm...

Initiativbewerbung

#

Auch wenn wir aktuell keine Stelle zu besetzen haben oder keine der ausgeschriebenen Stellen zu Ihrem Qualifikationsprofil passt, freuen wir uns auf Ihre Initiativbewerbung.

Im Bereich Private Clients mit Schwerpunkt im Privatstiftungsrecht, gemeinnütziges Stiftungsrecht, Erbrecht und Gesellschaftsrecht.