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Familienrecht

Tätigkeitsbereich

Unser Team berät Sie kompetent in sämtlichen familienrechtlichen Angelegenheiten. Vor oder nach der Eheschließung unterstützen wir Sie bei der Ausgestaltung eines maßgeschneiderten Ehevertrages. Im Falle einer Scheidung oder Trennung liegt unser Fokus in der Regel zunächst in der Verhandlung einer einvernehmlichen Scheidung. Falls notwendig, setzen wir Ihre Rechte aber natürlich auch gerichtlich durch. Aufgrund unserer Expertise im Gesellschafts– und Stiftungsrecht sind wir die richtigen Ansprechpartner:innen bei Scheidungen mit komplexeren Vermögensstrukturen. Neben den wirtschaftlichen Aspekten einer Scheidung (Unterhalt und Aufteilung) gilt es in dieser emotionalen Situation auch die Rechte und Betreuung der gemeinsamen Kinder (Unterhalt, Obsorge, Kontaktrecht) bestmöglich abzusichern.

Zu unseren Beratungsschwerpunkten Familienrecht gehören insbesondere:

  • Beratung bei der Gestaltung von Eheverträgen
  • Verhandlung von Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vertretung in strittigen Scheidungsverfahren
  • Vertretung in Unterhaltsverfahren
  • Vertretung in Aufteilungsverfahren
  • Unterstützung bei der Absicherung der Kinder (Kindesunterhalt, Obsorge, Kontaktrecht)

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