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“Wer ist schuld am Wetter?” Problemstellung: Arbeiten unter freiem Himmel

18. November 2015 um 17:30


Inhalt:

  • Die neutrale Sphäre: gesetzliche Ausgangslage
  • Bestimmungen der ÖNORMEN B 2110 und B 2118, RVS
  • Wie wirken sich ungewöhnliche Witterungsverhältnisse auf die Leistungserbringung aus?
  • Warum und wie sollen Witterungsereignisse dokumentiert werden?
  • Wie sind die Folgen von außergewöhnlichen Witterungsereignissen zu bewerten? Zeitliche und kostenmäßige Auswirkungen?
  • Bauwirtschaftliche Folgen der Verschiebung von Leistungen in andere Witterungsperioden


Details

Datum:
18. November 2015
Zeit:
17:30
Veranstaltungskategorie:
Einladung
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Veranstaltungsort

Müller Partner Rechtsanwälte, Rockhgasse 6, 1010 Wien