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Abrechnung von Bauprojekten

23. Mai 2024 um 9:00 - 13:00

Erfahren Sie, worauf es bei der Legung von Abschlagsrechnungen ankommt und welche Anforderungen mindestens erfüllt sein müssen.
Unsere Experten zeigen, wie Sie eine Verfristung von Ansprüchen aus dem Werkvertrag verhindern können, wenn diese in der Schlussrechnung noch nicht enthalten sind. Informieren Sie sich zur Fälligkeit von Rechnungen, zu Skonto, Nachlass & Rabatten sowie über das Zurückbehaltungsrecht der Auftraggeber bei Mängeln. Sichern Sie langfristig die Liquidität Ihres Unternehmens und profitieren Sie von zahlreichen Expertentipps.

Ihr Programm im Überblick

  • Abschlagsrechnung – Schlussrechnung
  • Verjährung von Abrechnungsansprüchen
  • Fälligkeit von Rechnungen
  • Skonto, Nachlass, Rabatt
  • Zurückbehaltungsrecht der AG bei Mängeln
  • Haftrücklass, Sicherstellungen
  • Abrechnungsvorschriften
  • Schlussrechnung, Schlussrechnungslegung
  • Schlussrechnungsprüfung & Schlussrechnungsvorbehalt

Interessant für

  • Ausführende des Bauhaupt- & -nebengewerbes, Bauträger
  • Architektur- und Planungsbüros
  • Baumeister, Bauherren, Bauüberwachungen, ­Bausachverständige, Bauleitungen
  • Behördliche Bauabteilungen, Projektentwicklungen
  • Bautechniker, Ziviltechniker
  • Rechtsanwälte (Spezialrichtung: Bau & Immobilien)
  • Gemeinnützige Bauvereinigungen, Bauunternehmen

DDr. Katharina Müller, TEP | Müller Partner Rechtsanwälte

Weitere Referenten entnehmen Sie bitte der Veranstalterhomepage

Anmeldungen direkt über ARS
Rabattcode: mplaw15

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Details

Datum:
23. Mai 2024
Zeit:
9:00 - 13:00
Veranstaltungskategorie:
Webseite:
https://ars.at/seminar/20117/

Veranstaltungsort

ARS – Online / Präsenz