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CHAMBERS EUROPE GUIDE 2022: Baurecht

Im Chambers-Ranking 2022 werden Müller Partner Rechtsanwälte und DDr. Katharina Müller, TEP erneut unter den Top 5 Kanzleien/Anwälten in Österreich im Bereich “Real Estate: Construction” hervorgehoben....
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Die Rügeobliegenheit

Was bedeutet die Rügeobliegenheit für die Praxis und was sind die Folgen, wenn ihr nicht nachgekommen wird?Zusammengefasst liegt die Ratio der Rügeobliegenheit im Schutz der Dispositionssicherheit des unternehmerischen Verkäufers. Der Zweck der Mängelrüge liegt darin,...
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Newsletter Corporate/M&A Issue 1|2022

Im aktuellen Newsletter Corporate/M&A Issue 1|2022 lesen Sie: Judikatur – Formpflicht bei Aufgriff von GmbH-Anteilen (OGH 25.11.2020, 6 Ob 198/20s) BFG: Beteiligungsbefreiung bei Anteilsveräußerung unter Dividendenvorbehalt Fake-President-Fraud: OGH zur...
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Newsletter Erbrecht und Vermögensnachfolge Issue 1|2022

Mit dem Erbrechtrechtsänderungsgesetz 2015 kam es zu zahlreichen Neuerungen im Pflichtteilsrecht. Unter anderem ist davon auch die Bestimmung über die Verjährung von erbrechtlichen Ansprüchen erfasst. Diese ist nunmehr einheitlich in § 1487a ABGB neu geregelt. Diese...
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Judikatur Update – Alle Jahre wieder…

Am 08.03.2022 luden DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Martin Melzer, LL.M. zum MP Stiftungsfrühstück „Judikatur Update – Alle Jahre wieder…“ als Webinar über Zoom.>> Weitere Details>> Zur Aufzeichnung
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