DDr. Katharina Müller, TEP wird in den Chambers „High Net Worth Guide Rankings“ erneut im Bereich „Private Wealth Law“ in Band 3 genannt....
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Buchpräsentation: Stiftungsmanagement, 2. Auflage
Wir haben etwas zu feiern: das möchten wir sehr gerne – endlich wieder – mit Ihnen persönlich tun! Anlässlich des Erscheinens der zweiten Auflage des Stiftungsmanagement (Verlag Österreich) erlauben wir uns daher, Sie zu einem Get Together in unsere Kanzlei...
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Minderjährige Erben: Rechtliche Ansprüche und Modelle
Auch minderjährige Kinder haben Anspruch auf Erbe, wenn ein Elternteil stirbt. Ohne Testament kann dies zu äußerst komplizierten Situationen führen.Katharina Müller und Martin Melzer, beide Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Erbrecht und Vermögensweitergabe, erklären im...
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Sofortiger Vertragsrücktritt bei nicht genehmigungsfähiger Planung
Es kann bei der Abwicklung von Bauprojekten vorkommen, dass die (erste) Einreichplanung des Architekten nicht genehmigungsfähig ist. Doch ist der Bauherr zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt?Bei Schuldnerverzug oder vertrauenserschütterndem Vertragsbruch...
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Handelsblatt Best-Lawyers-Ranking 2022
DDr. Katharina Müller, TEP wird im Handelsblatt Best-Lawyers-Ranking 2022 unter den besten Anwälten des Jahres im Bereich Baurecht empfohlen. In dieser Liste werden Anwälte nach einer Peer-to-Peer Erhebung genannt, die in ihren Rechtsgebieten über eine herausragende...
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Nachhaltigkeit im Bauunternehmen
Am 22.06.2022 luden DDr. Katharina Müller, TEP und Dr. Bernhard Kall gemeinsam mit DI Stefan Graf zum Jour Fixe „Nachhaltigkeit im Bauunternehmen“.Dieser Termin wird ausschließlich in der Kanzlei stattfinden.>> Weitere Details
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