Unter dem Schlagwort „Einlagenrückgewähr“ sind bekanntlich jegliche Vermögensverschiebungen zwischen einer AG, einer GmbH oder einer GmbH & Co KG (im engeren Sinn) an ihre Gesellschafter verboten, wenn es sich dabei nicht um Gewinnausschüttungen, Gegenleistungen...
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VERBOTENE EINLAGENRÜCKGEWÄHR: DARF EINE GESELLSCHAFT DIE MAKLERPROVISION FÜR IHRE VERÄUßERUNG ZAHLEN?
Newsletter Corporate/M&A Issue 5|2023