Kürzlich hat die FMA wieder zwei Strafen aufgrund von verspäteten Ad-hoc-Meldungen verhängt: BUWOG (EUR 262.500 Geldstrafe gegen juristische Person): Die FMA ist der Ansicht, die BUWOG hätte die Kapitalerhöhung 2017 nicht erst im Mai 2017 unmittelbar vor dem Start (am...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 2|2019
Aktuelles zur Ad-hoc-Pflicht