Ab 03.09.2020 besteht unter dem Schlagwort „know your shareholder“ eine neue Möglichkeit für Gesellschaften mit Aktien im Amtlichen Handel der Wiener Börse, ihre Aktionäre zu identifizieren. Die diesbezügliche (künftige) Bestimmung im Börsegesetz (§ 179 BörseG) geht...
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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 2|2020
Neue Möglichkeit der Aktionärsidentifikation