Der Auftraggeber trägt grundsätzlich das Baugrundrisiko. Jedoch treffen den Auftragnehmer nicht nur hinsichtlich des Bodens selbst, sondern auch des Bodengutachtens Warnpflichten, deren Verletzung eine Haftung des Auftragnehmers nach sich ziehen kann.Das...
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Gaar, Christoph: Warnpflicht bei Zweifel an tauglicher Bodenuntersuchung
Österreichische Bauzeitung 03/2018