Eine gemeinnützige Stiftung als Vorstand zu führen, ist – je nach ihrer Größe und je nach Art des Stiftungsvermögens – nicht weniger komplex, als ein Unternehmen zu leiten. Dass ein Vorstand nur den in der Stiftungsurkunde beschriebenen Stiftungszweck wirkungsvoll und effizient zu erfüllen hat, klingt zunächst überschaubar. Doch die Führung einer Stiftung ist mit viel Verantwortung verbunden. Der Vorstand ist – ggf. zusammen mit anderen Organen der Stiftung – für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke, die Verwaltung der Stiftung und für die Veranlagung des Stiftungsvermögens verantwortlich. Mit der zunehmenden Professionalisierung des Stiftungswesens haben jedoch die Ansprüche der Finanz- und Aufsichtsbehörden sowie die Erwartungen der Öffentlichkeit erheblich zugenommen. Wer als Verantwortliche*r schuldhaft eine Pflichtverletzung begeht, kann in Haftung genommen werden. In Betracht kommt die zivilrechtliche Haftung gegenüber Dritten sowie gegenüber der Stiftung. Ferner kommen steuerrechtliche und strafrechtliche Haftungsansprüche in Betracht.
Inhalt des Seminars
Zielgruppe
Vorstandsmitglieder, sonstige Organmitglieder, Geschäftsführer*innen und Führungskräfte
Referenten
Dr. Martin Melzer, LL.M.
Mag. Michael Petritz
(Online-Teilnahme auf Anfrage)
WANN
Mittwoch, 06.05.2026
WO
Haus der Philanthropie, Schottenring 16/3. OG, 1010 Wien
Teilnahmegebühr pro Person: € 250 Nicht-Mitglieder bzw. € 180 Mitglieder