Die neue EU-Marktmissbrauchsverordnung wird wesentliche Bestimmungen des BörseG ersetzen und zahlreiche Änderungen bringen. Für Aufsichtsräte besonders relevant sind die Neuerungen bei Eigengeschäften von Führungskräften (directors’ dealings). In diesem Bereich bringt die Verordnung zahlreiche praxisrelevante Verschärfungen.
Wilfling, Gernot: Eigengeschäfte von Aufsichtsräten nach der Marktmissbrauchsverordnung
Aufsichtsrat aktuell 03/2015
15. März 2015
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