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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 9|2017

WiEReG: Jedes Unternehmen muss 2018 seinen wirtschaftlichen Eigentümer identifizieren und melden

15. Dezember 2017

Juristische Personen mit Sitz in Österreich müssen gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registriergesetz („WiEReG“) bis spätestens 1. Juni 2018 ihren wirtschaftlichen Eigentümer an die Statistik Austria melden. Dies setzt naturgemäß voraus, dass man seinen wirtschaftlichen Eigentümer kennt. Was bei manchen Unternehmen recht einfach geht, kann andere durchaus vor Herausforderungen stellen:

Unter dem Begriff des wirtschaftlichen Eigentümers sind all jene natürlichen Personen zu verstehen, (i) in deren Eigentum oder (ii) unter deren Kontrolle die juristische Person direkt oder indirekt steht. Das sind jedenfalls natürliche Personen, die eine Beteiligung von über 25% direkt halten. Bei Vorliegen mehrerer Beteiligungsebenen kann indirektes wirtschaftliches Eigentum bestehen. Dies, wenn ein Rechtsträger am Unternehmen mit über 25% beteiligt ist und die dahinterstehende Person ab der zweiten Ebene eine „kontrollierende“ Beteiligung hat. „Kontrolle“ iSd WiEReG liegt bei einer Beteiligung von mehr als 50% vor oder wenn die Kriterien des § 244 Abs 2 UGB erfüllt sind.

Kann ein Unternehmen nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten keinen wirtschaftlichen Eigentümer ermitteln, gelten die natürlichen Personen, die der obersten Führungsebene des Unternehmens angehören (Mitglieder des Vorstands bzw Geschäftsführer).

Die Vorgaben des WiEReG gelten – unseres Erachtens überschießend – auch für börsenotierte Unternehmen, für die ohnehin die börsegesetzliche Beteiligungspublizität gilt. Zudem gibt es keinerlei Erleichterungen für Konzerne. Gehören zu einem Konzern mehrere inländische Gesellschaften, hat jede Gesellschaft eine eigene Meldung zu erstatten. Nachdem das WiEReG auf unionsrechtlichen Vorgaben beruht, werden zudem für zum Konzern gehörige Rechtsträger in anderen EU-Ländern künftig ähnliche Vorgaben gelten.

MAG. DOMINIK ALEXANDER WAGNER, BA

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