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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 5|2019

Weshalb sich Schulungen in Börsegesetz und Marktmissbrauchsverordnung auszahlen

4. September 2019

Erst im Frühjahr hatten wir berichtet, dass die FMA zuletzt verstärkt wegen Verletzung der Ad-hoc-Pflicht gestraft hat (siehe https://www.mplaw.at/publikation-details.html?id=1079). Inzwischen hat es mit der WW Holding AG einen weiteren Emittenten erwischt (siehe https://www.fma.gv.at/bekanntmachung-fma-verhaengt-sanktion-gegen-einen-verantwortlichen-der-ww-holding-ag-wegen-verstoss-gegen-die-mar-verordnung-eu-596-2014/; noch nicht rechtskräftig). Während der Zeitpunkt der Ad-hoc-Pflicht in gestreckten Sachverhalten zugegeben oft außerordentlich schwierig zu beurteilen sein kann, wäre manches durch bessere Kenntnis insbesondere der Aufsichtspraxis wohl vermeidbar gewesen.

Vor diesem Hintergrund raten wir börsenotierten Unternehmen derzeit wieder verstärkt zu Schulungen in Börsegesetz und Marktmissbrauchsverordnung. Wer hierzu externes Know-how auf dem absolut neuesten Stand nutzen will, findet unter dem nachstehenden Link unser diesbezügliches Angebot: https://www.mplaw.at/wp-content/uploads/dokumente/201905_mp_produktblatt_boerserecht_dt_web_512060_1873.pdf.

Mag. Gernot Wilfling

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