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Newsletter Issue 3/2014

Warnpflicht des Werkunternehmers & Sachkundiger Werkbesteller – Gehilfenhaftung gemäß § 1313a ABGB

11. März 2014

Der aktuelle Newsletter widmet sich der Warnpflicht des Werkunternehmers gemäß
§ 1168a ABGB und geht insbesondere darauf ein, in welchen Fällen sie in welcher Intensität besteht und an wen und ich welcher Form die Warnung zu erfolgen hat.

Nach ständiger Rechtsprechung besteht eine Warnpflicht grundsätzlich auch gegenüber dem sachkundigen oder sachverständig beratenen Besteller. Ein Mitverschulden (§ 1313a ABGB) kommt aber dann in Betracht, wenn der Werkbesteller Pflichten oder Obliegenheiten verletzt, die aufgrund ausdrücklicher oder stillschweigender Verein- barung oder nach der Verkehrsübung den Werkbesteller selbst treffen oder die er nachträglich übernommen hat.

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