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Newsletter Issue 04/August 2007

Vertraglicher Ausschluss des Schlussrechnungs-vorbehaltes verstößt gegen die guten Sitten & Vorsicht bei Legung der Schlussrechnung und Annahme der Schlusszahlung

15. August 2007

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit einer Entscheidung des OGH zur Zulässigkeit des vertraglichen Ausschlusses des Schlussrechnungsvorbehalts.

Mit dieser Entscheidung ging der OGH auch von seiner bisherigen Rechtsprechung ab und stellte klar, dass vergessene Mehrkosten bei der ohne Vorbehalt abgegebenen Schlussrechnung innerhalb der vorgesehenen Frist des Punkt 5.30.2 der ÖNORM B 2110 (drei Monate nach Zahlung) nachträglich gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden können. 

Da diese 3-Monatsfrist in der Praxis erheblich verkürzt werden kann, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Projektleitung und Buchhaltung empfehlenswert; tagesgenaue Rückmeldung ist erforderlich, um entsprechende Vorbehalte fristgerecht erheben zu können.

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