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Newsletter Corporate/M&A Issue 5|2021

Verspätete Umsetzung der Whistleblower-RL

21. Dezember 2021

Wie bereits berichtet (vgl Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht, FinTechs Issue 4 2021: „Whistleblower-Richtlinie ante portas“ und Issue 7 2021: „Whistleblower-RL: Was Sie schon jetzt tun können“), wäre die EU-Whistleblower-RL bis zum 17.12.2021 in nationales Recht umzusetzen gewesen. Das „wäre“ ergibt sich daraus, dass Österreich bei deren Umsetzung, im Gegensatz zu anderen Mitgliedsstaaten, säumig ist. Bemerkenswert, aber wohl nicht zur Entschuldigung geeignet, ist, dass außer Dänemark und Schweden kein Mitgliedsstaat eine rechtzeitige Umsetzung geschafft hat.

Kurz vor Ende der Umsetzungsfrist gibt es in Österreich noch nicht einmal einen Begutachtungsentwurf. Aus dem zuständigen Arbeitsministerium heißt es hierzu Anfang Dezember noch immer, dass die Gespräche „am Laufen“ seien. Ziel des Arbeitsministeriums sei es, noch vor Weihnachten in Begutachtung gehen zu können und gleichzeitig eine ausreichend lange Zeit für Stellungnahmen zur Verfügung zu stellen. Inhaltliche Details wollte das Arbeitsministerium noch nicht verraten. Ein Entwurf ist uns bisher leider immer noch nicht bekannt. Dass es im Jahr 2021 keine Umsetzung der Whistleblower-RL in Österreich mehr geben wird, steht vor diesem Hintergrund außer Frage.

Daraus ergibt sich eine sehr unangenehme Situation für die betroffenen Unternehmen (zunächst müssen wie berichtet alle Unternehmen ab 250 Mitarbeitern u.a. ein Hinweisgebersystem implementieren; kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitern sind erst in zwei Jahren betroffen): Es bleiben nach wie vor wesentliche Fragen rund um die Implementierung von Whistleblowing-Systemen offen, wohingegen man sich schon längst mit der Implementierung beschäftigen muss.

Wir werden Sie jedenfalls bezüglich des Umsetzungsprozesses weiterhin auf dem Laufenden halten.

Dr. Sebastian Sieder

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