MP-Law-Logo weiß

Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 6|2018

Sustainable finance – bald mehr als nur ein schönes Schlagwort!?

14. Juni 2018

Der Begriff „sustainable finance“ oder „nachhaltige Finanzierung“ geistert bereits seit geraumer Zeit herum. Gemeint ist, bei Investments ökologische, soziale und Governance-Überlegungen einfließen zu lassen. Sustainable finance hat insbesondere eine starke grüne Komponente und zielt dabei auf Folgendes ab: (i) Wirtschaftswachstum zu unterstützen und gleichzeitig den Druck auf die Umwelt zu senken; (ii) Treibhausgasemissionen und Luftverschmutzung zu adressieren; (iii) Abfall zu reduzieren; (iv) den effizienten Einsatz von natürlichen Ressourcen zu verbessern.

Im Mai 2018 hat die Europäische Kommission nun ein Paket an konkreten Maßnahmen vorgelegt, um sustainable finance zu pushen. Hier die Kernpunkte:

  1. Einheitliches EU-Klassifikationssystem („Taxonomie“): Anhand von harmonisierten Kriterien soll sich künftig bestimmen lassen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist. Wirtschaftsakteure und Investoren sollen dadurch Gewissheit darüber erlangen, welche Tätigkeiten als nachhaltig gelten und damit fundiertere Investitionsentscheidungen treffen können.
  2. Investorenpflichten: Es soll für Kohärenz und Klarheit darüber gesorgt werden, wie institutionelle Anleger, etwa Vermögensverwalter, Versicherungsunternehmen, Pensionsfonds oder Anlageberater, die Faktoren Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) in ihren Investitionsentscheidungsprozessen berücksichtigen sollten. Vermögensverwalter und institutionelle Anleger müssen künftig nachweisen, inwieweit ihre Investitionen an ESG-Zielen ausgerichtet sind.
  3. Referenzwerte für geringe CO2-Emissionen: Es soll eine neue Kategorie von Referenzwerten eingeführt werden, die einen Referenzwert für geringe CO2-Emissionen und einen Referenzwert für positive CO2-Effekte umfasst. Dadurch soll der CO2-Fußabdruck von Unternehmen widergespiegelt werden.
  4. Bessere Kundenberatung in Sachen Nachhaltigkeit: Es soll eruiert werden, wie sich ESG-Aspekte am besten in die Beratung von Privatkunden durch Wertpapierfirmen und Versicherungsvertreiber integrieren lassen. Ergebnisse sollen in einer Änderung delegierter Rechtsakte zur MiFID II und zur IDD resultieren. Bei der Beurteilung, ob ein Anlageprodukt den Kundenbedürfnissen entspricht, sollten die betreffenden Unternehmen künftig außerdem die Nachhaltigkeitspräferenzen der jeweiligen Kunden berücksichtigen müssen.

Die Vorschläge stecken freilich noch in den Kinderschuhen und müssen im Europäischen Gesetzgebungsverfahren nun am Europäischen Parlament und am Rat vorbei. Wir werden das Thema weiter beobachten und detaillierter berichten, sobald finale Gesetzestexte vorliegen.

Mag. Gernot Wilfling

Übersicht

Downloads

PDF