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Sturm, Monika: Vertrauensverlust unzumutbar?Österreichische Bauzeitung 15-16/2016
18.08.2016
Der OGH hat in vorliegender Entscheidung (wiederholt) klargestellt, dass die Unzumutbarkeit einer Verbesserungschance nicht allein aus der Mangelhaftigkeit folgt und selbst besonders grobe Mängel einer Werkleistung nicht von vornherein Unzumutbarkeit begründen. Die Beurteilung, ob ein Gewährleistungsbehelf dem Besteller wegen Vertrauensverlustes unzumutbar war, ist grundsätzlich eine Frage des Einzelfalls.Dieser Beitrag ist auch online auf www.bauforum.at erschienen.