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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 1|2018

So holen Sie von der FMA verbindliche Auskünfte ein

25. Januar 2018

Seit Anfang des Jahres haben Personen, die eine unter die Aufsicht der FMA fallende Tätigkeit (§ 2 Abs 1 bis 4 FMABG) ausüben (wollen), die Möglichkeit einen rechtsverbindlichen Auskunftsbescheid der FMA zu erwirken. Gegenstand des Auskunftsbescheids können etwa das Bankwesengesetz, Sparkassengesetz oder Börsegesetz betreffende Rechtsfragen zu künftigen Sachverhalten oder künftig wesentlich geänderter Rechtslage sein. Sachverhalte, die der Aufsicht der Europäischen Zentralbank oder der Aufsicht über Kreditinstitute im einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen (wie insbesondere Rechtsfragen zu Konzessionierungs- und Eigentümerkontrollverfahren „klassischer“ Kreditinstitute), können nicht Gegenstand des Auskunftsbescheids sein.

Im Antrag des Rechtssuchenden ist der Sachverhalt vollständig und in sich abgeschlossen darzustellen. Außerdem sind (i) das besondere Interesse an einer aufsichtsrechtlichen Beurteilung, (ii) das Rechtsproblem, (iii) die Rechtsfrage und (iv) eine eingehend begründete (eigene) Rechtsansicht zu den Rechtsfragen auszuformulieren. Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, dass der geschilderte Sachverhalt auch auf die zukünftigen Tatsachen anzuwenden ist, da der Auskunftsbescheid nur für diesen rechtsverbindlich ist.

Für die Bearbeitung des Antrags ist ein Verwaltungskostenbeitrag zu entrichten, dessen Höhe sich grundsätzlich nach den auf die jeweilige(n) Rechtsfrage(n) anzuwendenden Tarifposten der FMA-Gebührenverordnung richtet. Trifft dies nicht zu, beträgt die Gebühr pauschal EUR 5.000 bei Bearbeitung des Antrag oder EUR 500 bei Abweisung des Antrags. Neben dem neu geschaffenen Instrument des Auskunftsbescheids besteht auch weiterhin die Möglichkeit auf unentgeltliche – jedoch auch rechtsunverbindliche – Auskunftserteilung durch FMA.

Im Einzelfall ist hier genau abzuwägen: Insbesondere wenn der endgültige Sachverhalt noch nicht definitiv feststeht, bietet sich an, zunächst informellen Kontakt mit der Behörde zu suchen.

MAG. MATHIAS ILG, MSC.

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