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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 1|2020

Regierungsprogramm macht Kapitalmarktteilnehmern Hoffnung

16. Januar 2020

Das neue türkis-grüne Regierungsprogramm enthält auch einige für den Kapitalmarkt interessante Themen. Nachfolgend fassen wir die Highlights zusammen:

  • Bürger sollen künftig über eine noch zu schaffende „Bürger-Stiftung Klimaschutz“ mittels Bürger-Anleihen direkt in Klimaschutz investieren können. Zudem soll die Österreichische Bundesfinanzierungsagentur Green Bonds auflegen.
  • Die Regierung will zudem „Green Washing“ bei der Nachhaltigkeitsklassifizierung bekämpfen. Entsprechende Überlegungen gibt es seit geraumer Zeit auch auf europäischer Ebene (Stichwort: Taxonomie). Verordnungsentwürfe liegen bereits vor. Der Abschluss des europäischen Gesetzgebungsverfahrens sollte nicht mehr allzu lange auf sich warten lassen (ein Update finden Sie im nächsten Newsletter).
  • Die rechtlichen Vorgaben für die Kapitalmarktfinanzierung sollen sich in einigen Bereichen ändern. Beim öffentlichen Anbieten von Finanzinstrumenten wird künftig ganz allgemein bis zu EUR 8 Millionen Angebotsvolumen ein vereinfachter Prospekt genügen. Damit würde (wie in Deutschland) der größtmögliche Spielraum aus den diesbezüglichen unionsrechtlichen Vorgaben genützt.
  • Für spezielle Arten und Wege der Kapitalmarktfinanzierung wird es neue Regelwerke geben. So sind ein neuer einheitlicher Rahmen für Pfandbriefemissionen und die erstmalige Schaffung eines einheitlichen Rahmens für Investitionen über die Blockchain angedacht.
  • Besonders erfreulich ist, dass auch steuerliche Anreize vorgesehen sind. So soll die 27,5% Wertpapier-KESt auf Kursgewinne (nach Ablauf einer zu definierenden Behaltefrist) wieder entfallen. Ökologische und ethnische Investments sollen künftig gar gänzlich kapitalertragssteuerbefreit werden, was aufgrund des Entfalls auch der KESt auf Dividenden und Zinsen natürlich ein starker Anreiz für Anleger wäre. Zudem sollen die Körperschaftssteuer allgemein auf 21% gesenkt und steuerliche Anreize für private Risikokapitalinvestitionen in innovative Start-ups und KMU geschaffen werden (etwa Verlustverrechnungsmöglichkeit über mehrere Jahre; steuerliche Absetzbarkeit in bestimmten Grenzen).
  • Daran anknüpfend fällt auf, dass der verbesserte Zugang zu Risikokapital auch über Maßnahmen abseits der Steuerpolitik verbessert werden soll. Zu nennen ist hier unter anderem die Idee eines „staatlich kofinanzierten Technologie-, Innovations- und Wachstums-Fonds, der Risikokapital zur Verfügung stellt und so die nachhaltige Etablierung von europäischen Schlüsseltechnologien unterstützt.
  • Dem nach meiner Wahrnehmung gehörigen Defizit bei der Finanzbildung wird der Kampf angesagt. Hierbei sticht das „lebenslange, berufsbegleitende Lehrangebot zum Kapitalmarkt mit privaten Partnern“ hervor. Wir werden dieses Ansinnen als Kanzlei jedenfalls nach Kräften unterstützen und stehen als solcher „privater Partner“ zur Verfügung!
  • Für (derzeit häufig in Form der GmbH & Co KG betriebene) alternative Investmentfonds soll es eine eigene Rechtsform geben, die sich an der Luxemburgischen SICAV orientiert. Insbesondere ist hier ein variables Kapital angedacht, was die Neuaufnahme von Anteilseigner erheblich erleichtern soll (bei der GmbH & Co KG wegen notariellen Beglaubigungen sehr mühsam und praktikabel nur mit Treuhandmodellen lösbar). Der Hinweis im Regierungsprogramm auf „hohe Transparenzstandards“ und „Berücksichtigung des Anlegerschutzes“ lässt freilich vermuten, dass ein solches Vehikel rechtlich nicht ganz unkomplex sein wird. Neben gesellschaftsrechtlichen Vorgaben kommt natürlich auch die aus aufsichtsrechtlichen Gründen zu beachtende Fondsregulierung noch dazu (insbesondere das AIFMG). Einen Fonds aufzulegen wird daher auch in Zukunft aufwändig bleiben.
  • Das Übernahmerecht soll modernisiert und vor allem im europäischen Vergleich Überschießendes beseitigt werden. Dabei hat die neue Regierung offenbar insbesondere die „Creeping-in“-Regel vor Augen (§ 22 Abs 4 ÜbG). Nach dieser Bestimmung hat jemand, der eine kontrollierende Beteiligung, aber keine Stimmenmehrheit an einer börsenotierten Gesellschaft hält, ein Übernahmeangebot an alle Aktionäre zu legen, wenn er in einem Zwölf-Monats-Zeitraum Aktien dazu erwirbt, die mindestens 2% aller Stimmrechte ausmachen.
  • Vor allem im Hinblick auf die hohen Strafdrohungen im Kapitalmarktrecht macht auch ein Hinweis im Kapitel „Verfassung, Verwaltung & Transparenz“ Hoffnung: Eine interministerielle Arbeitsgruppe soll sich im Rahmen von Deregulierungsbemühungen unter anderem auch mit dem Verwaltungsstrafrecht beschäftigen. Jedenfalls kommen soll eine Reform des Kumulationsprinzips. Dazu sagt das Regierungsprogramm wörtlich „Verhältnismäßigkeitsprinzip unter Wahrung general- und spezialpräventiver Aspekte“.

Insgesamt ist das Programm aus kapitalmarktrechtlicher Sicht uE als sehr positiv zu beurteilen, auch wenn viele Details noch offen sind und die genaue Umsetzung abzuwarten bleibt. In unserem nächsten Corporate/M&A Newsletter finden Sie eine Würdigung der – zum Teil auch für den Kapitalmarkt nicht unrelevanten – gesellschaftsrechtlichen Themen im neuen Regierungsprogramm. Hier geht’s zur Registrierung.

Mag. Gernot Wilfling

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