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Newsletter Issue 01/März 2007

Praktische Relevanz der Sicherstellung bei Bauverträgen am Beispiel der deutschen Regelung & Sicherstellung bei Bauverträgen - der neue § 1170b ABGB: Schutz des Bauunternehmers vor Insolvenz des Auftraggebers

15. März 2007

Der aktuelle Newsletter beschäftigt sich mit § 648a BGB, dem so genannten Bauhandwerkersicherungsgesetz. Im Unterschied zu Österreich besichert die deutsche Regelung 100 % der Bauleistung und ermöglicht im Rücktrittsfall auch
eine pauschalierte Schadensabgeltung von 5 % – ohne weiteren Nachweis.

Seit 01.01.2007 besteht auch nach österreichischem Recht die Möglichkeit, vom Auftraggeber die teilweise Besicherung des Werklohns zu fordern (§ 1170b ABGB). Der Bauunternehmer kann dabei eine Sicherstellung von 20 % bzw 40 % des vereinbarten Entgelts verlangen. Die Sicherheit kann in Anspruch genommen werden, wenn der Auftraggeber trotz Fälligkeit den Werklohn zur Gänze oder teilweise nicht bezahlt.

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