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Newsletter Issue 06/2013

OGH: Finanz- und Wirtschaftsrise kein Grund für eine Änderung der Stiftungserklärung durch den Stiftungsvorstand & VwGH: Zuwendungsbesteuerung auch bei verdeckter Ausschüttung der Tochtergesellschaft der Stiftung

1. Juli 2013

In seiner aktuellen Entscheidung (6 Ob 57/13w) entschied der Oberste Gerichtshof, dass die Änderung der Stiftungserklärung unter Wahrnehmung des Stiftungszwecks aufgrund des Stiftungsauftrags zu erfolgen habe. Sind Ausschüttungen an die Begünstigten aufgrund der durch die Finanz- und Wirtschaftskrise bedingten derzeitige Ertragslage von Vermögensveranlagungen nicht möglich, stellt dies keine fundamentale und nachhaltige Änderung der Verhältnisse dar. 

Der aktuelle Newsletter befasst sich darüber hinaus mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes zur Zuwendungsbesteuerung bei verdeckter Ausschüttung einer Tochtergesellschaft der Privatstiftung an einen Begünstigten der Privatstiftung.

Aufgrund des abgabenrechtlichen Haftungspotentials des Stiftungsvorstandes im Zusammenhang mit Abgabeverbindlichkeiten empfehlen wir vor allem bei größeren Strukturen mit mehreren Tochter- oder Enkelgesellschaften ein Richtliniensystem betreffend Ausschüttungen bzw Zuwendungen an Begünstigte der Privatstiftung zu implementieren.

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