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Newsletter Corporate/M&A Issue 1|2016

Neues zur Einlagenrückgewähr und Geschäftsführerhaftung

13. September 2016

Der OGH setzte sich in einer kürzlich ergangen Entscheidung erneut mit Einlagenrückgewähr und Geschäftsführer-haftung bei der GmbH & Co KG auseinander. Er vertritt dabei die analoge Anwendung des Verbots der Einlagenrückgewähr auf Leistungen, die direkt an den Gesellschafter der Komplementär-GmbH erfolgen (hier ein nicht fremdübliches Darlehen).

Der OGH stellte zudem klar, dass der Geschäftsführer der Komplementär-GmbH gegenüber der KG bereits dann direkt haftet, wenn die Komplementär-GmbH außer der Geschäftsführung der KG keine weiteren Aufgaben wahrnimmt. Nicht erforderlich ist nach Ansicht des OGH, dass zusätzlich auch die Gesellschafter der KG ident mit jenen der GmbH sind.

Mag. Mathias Ilg, MSc

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