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Newsletter Start-ups und Wachstumsfinanzierung Issue 2|2020

Neue Serie: Das Venture-Capital-Vertragswerk

22. April 2020

Im Zuge des Einstiegs von Investoren sind Gründer mit einer Vielzahl an Themen konfrontiert. Es wird nicht nur ein (in der Bedeutung nicht zu unterschätzendes) Term Sheet (oft auch Letter of Intent) abgeschlossen, sondern es erfolgt eine genaue Prüfung des Unternehmens durch den Investor (Due Diligence). In der Folge wird eine umfangreiche Vertragsdokumentation abgeschlossen, die in der Regel im Wesentlichen aus Beteiligungsvertrag, Gesellschaftervereinbarung (wenn nicht Teil des Beteiligungsvertrags) und der Neufassung des Gesellschaftsvertrags besteht (dazu kommen weitere „eher technische“ Dokumente zur firmenbuchrechtlichen Umsetzung der Kapitalerhöhung). Zudem kann der Abschluss neuer Geschäftsführerverträge und das Aufsetzen von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen erforderlich sein.

Ist schon das Organisieren einer Due Diligence in aller Regel eine große Herausforderung, sind Gründer spätestens bei der Vertragsdokumentation mit komplexen Bestimmungen konfrontiert, mit denen sie bislang nicht (oder nicht vertieft) vertraut sind. In unserer neuen Serie stellen wir in jeder Newsletter-Ausgabe eine bei Finanzierungsrunden häufig anzutreffende Bestimmung genauer vor. Den Anfang macht Stefanie Ringhofer in dieser Ausgabe mit „Verwässerungsschutz“. Aus gegebenem Anlass setzt sich in diesem Newsletter zudem Gernot Wilfling mit der Notkapitalerhöhung auseinander. Im nächsten Newsletter folgt dann das „Vesting“, viele weitere Beiträge sind in Planung.

Anlass der Serie ist übrigens, dass wir derzeit wieder verstärkt für Mandanten bei privaten Risikokapitalfinanzierungen im Einsatz sind. So begleiten wir etwa ein FinTech und ein Start-up aus dem Bereich Augmented Reality bei ihren Finanzierungsrunden. Außerdem sind wir jeweils auf Seite der Investoren bei Start-up Investments im Bereich Nutzfahrzeuge und im Bereich Sport tätig. Sollten Sie gerade auf Investorensuche sein oder umgekehrt ein Investment ins Auge fassen, kontaktieren Sie uns. Wir unterstützen Sie gern in allen rechtlichen Belangen und stellen bei Bedarf auch Zugang zu unserem Netzwerk zur Verfügung!

Ihre Müller Partner Kapitalmarktpraxis

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