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Newsletter Kapitalmarkt- und Bankrecht Issue 5|2019

Neue Offenlegungspflichten für nachhaltige Investitionen im Finanzwesen

4. September 2019

Vor dem Hintergrund des Pariser Klimaschutzübereinkommens und der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung haben das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten politische Einigung über neue Offenlegungspflichten in Bezug auf nachhaltige Investitionen und Nachhaltigkeitsrisiken erzielt.

In der neuen vorgeschlagenen Verordnung wird vor allem festgelegt, in welcher Form Risiken und Chancen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Faktoren) durch Finanzmarktteilnehmer und Finanzberater zu berücksichtigen sind und wie Finanzteilnehmer zwecks Verringerung der Informationsasymmetrien die Anleger unterrichten sollten. Dadurch sollen die Vorschriften für die Offenlegung der Informationen, die Hersteller von Finanzprodukten und Finanzberater für die Endanleger bereitstellen gestärkt und verbessert werden. Angesprochen werden dadurch vor allem Aspekte wie die Generierung eines nachhaltigeren Wirtschaftswachstums, Wahrung der Stabilität des Finanzsystems sowie Steigerung der Transparenz und Langfristigkeit in der Wirtschaft.

Abgedeckt werden von der Verordnung Investmentfonds, Versicherungsanlageprodukte (Lebensversicherung mit Anlagekomponente sowie private und betriebliche Altersvorsorge), individuelle Portfolioverwaltung sowie Versicherungs- und Anlageberatung.

Alev Badem, LL.M. (WU)

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