publikationen
Müller, Katharina: Rechtstipp: Problem Pflichtteilsrechtwww.biallo.at
09.05.2012
Grundsätzlich ist der Erblasser frei, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen. Er ist daher beispielsweise berechtigt, sein gesamtes Vermögen seiner Ehefrau, seiner Lieblingstochter oder einem guten Freund zu hinterlassen.